Wer bezahlt meine Psychotherapie?
Ich habe keinen Kassensitz, kann also nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Stattdessen stehen die nachfolgend aufgeführten Wege zur Verfügung. Da sich die entsprechenden Regelungen gelegentlich ändern, erfolgen die Angaben ohne Gewähr. Nehmen Sie im Zweifelsfall bitte Kontakt zu mir auf und wir klären die Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren konkreten Fall.
- Selbstzahler: Selbstverständlich können Sie Psychotherapiestunden einfach selbst zahlen. Das erlaubt uns die größte Freiheit hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung und der verwendeten Verfahren. Darüber hinaus bevorzugen manche Menschen, wenn eine Therapie bei Institutionen nicht aktenkundig wird.
- Privat versichert: Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich gehandhabt. Leider gibt es immer noch Tarife, die sie völlig ausschließen oder auf ärztliche Psychotherapeuten beschränken. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab – mein Honorar wird unabhängig von der Erstattung an Sie fällig.
- Gesetzlich versichert: Grundsätzlich trägt die Krankenkasse nur die Kosten für eine Therapie bei Vertragstherapeutinnen und -therapeuten mit Kassensitz. Sie ist aber auch verpflichtet, Ihnen eine notwendige Behandlung wohnortnah und rechtzeitig zu ermöglichen; kann sie das nicht, tritt „Systemversagen“ ein und die Krankenkasse hat Ihnen entstandene Kosten für unaufschiebbare notwendige Leistungen zu erstatten (13 Abs. 3 SGB V). Konkret heißt das: Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen keine Kollegin und kein Kollege mit Kassensitz in Ihrer Nähe zeitnah einen Termin anbieten kann, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und die Kasse trägt im Erfolgsfall auch die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis. Das Verfahren wird in diesem Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer beschrieben und ich unterstütze Sie gerne auf diesem Weg.
- Beihilfeberechtigte: Beamtinnen und Beamte sowie Berufsrichterinnen und Berufsrichter nebst deren Familien sind beihilfeberechtigt. Das schließt auch die Psychotherapie in Privatpraxen ein.
- Heilfürsorgeberechtigte: Bedienstete von Bund und Ländern, deren Tätigkeit als besonders riskant angesehen wird, kommen in den Genuss der Heilfürsorge. Dazu zählen Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei sowie – in Bayern – bestimmte Mitglieder der Bereitschaftspolizei (z. B. Anwärter). Auch hier werden die Kosten für Psychotherapie übernommen.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ggf. die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Und zwar in Fällen, wenn die Behandlung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird. Allerdings kann diese Behandlung nur bei ausgewählten Therapeutinnen und Therapeuten erfolgen, zu denen ich aktuell noch nicht zähle. Nutzen Sie also im Bedarfsfall diese Suchmaschine der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGVU).
Was kostet meine Psychotherapie?
Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50minütige Sitzung beträgt zwischen 100,55 € und 153,00 € in Abhängigkeit von Zeit (reguläre Geschäftszeiten oder Abend-/Wochenendtermine), Störungsbild und Behandlungsform. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Berichte oder Testdurchführungen.
Ich habe mich selbst als Privatpatient oft über nicht nachvollziehbare Arztrechnungen geärgert und werde mich deshalb im Erstgespräch bemühen, Ihnen größtmögliche Transparenz über die zu erwartenden Kosten zu bieten.
- Selbstzahler: Selbstverständlich können Sie Psychotherapiestunden einfach selbst zahlen. Das erlaubt uns die größte Freiheit hinsichtlich der zeitlichen Gestaltung und der verwendeten Verfahren. Darüber hinaus bevorzugen manche Menschen, wenn eine Therapie bei Institutionen nicht aktenkundig.
- Privat versichert: Psychotherapie wird von privaten Krankenversicherungen sehr unterschiedlich Leider gibt es immer noch Tarife, die sie völlig ausschließen oder auf ärztliche Psychotherapeuten beschränken. Häufig wird eine maximale Zahl von Stunden übernommen oder nur ein bestimmter Prozentsatz der Kosten. Klären Sie deshalb unbedingt vorher, welche Leistungen übernommen werden und stimmen Sie sich mit mir ab – mein Honorar wird unabhängig von der Erstattung an Sie fällig.
- Gesetzlich versichert: Grundsätzlich trägt die Krankenkasse nur die Kosten für eine Therapie bei Vertragstherapeutinnen und -therapeuten mit Kassensitz. Sie ist aber auch verpflichtet, Ihnen eine notwendige Behandlung wohnortnah und rechtzeitig zu ermöglichen; kann sie das nicht, tritt „Systemversagen“ ein und die Krankenkasse hat Ihnen entstandene Kosten für unaufschiebbare notwendige Leistungen zu erstatten (13 Abs. 3 SGB V). Konkret heißt das: Wenn Sie nachweisen können, dass Ihnen keine Kollegin und kein Kollege mit Kassensitz in Ihrer Nähe zeitnah einen Termin anbieten kann, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme stellen und die Kasse trägt im Erfolgsfall auch die Kosten für die Behandlung in einer Privatpraxis. Das Verfahren wird in diesem Flyer der Bundespsychotherapeutenkammer beschrieben und ich unterstütze Sie gerne auf diesem Weg.
- Beihilfeberechtigte: Beamtinnen und Beamte sowie Berufsrichterinnen und Berufsrichter nebst deren Familien sind beihilfeberechtigt. Das schließt auch die Psychotherapie in Privatpraxen ein.
- Heilfürsorgeberechtigte: Bedienstete von Bund und Ländern, deren Tätigkeit als besonders riskant angesehen wird, kommen in den Genuss der Heilfürsorge. Dazu zählen Angehörige von Bundeswehr und Bundespolizei sowie – in Bayern – bestimmte Mitglieder der Bereitschaftspolizei (z. B. Anwärter). Auch hier werden die Kosten für Psychotherapie übernommen.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass ggf. die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Psychotherapie übernimmt. Und zwar in Fällen, wenn die Behandlung infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig wird. Allerdings kann diese Behandlung nur bei ausgewählten Therapeutinnen und Therapeuten erfolgen, zu denen ich aktuell noch nicht zähle. Nutzen Sie also im Bedarfsfall diese Suchmaschine der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGVU).
Was kostet meine Psychotherapie?
Die Kosten für Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Das Honorar für eine 50minütige Sitzung beträgt zwischen 100,55 € und 153,00 € in Abhängigkeit von Zeit (reguläre Geschäftszeiten oder Abend-/Wochenendtermine), Störungsbild und Behandlungsform. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten für Berichte oder Testdurchführungen.
Ich habe mich selbst als Privatpatient oft über nicht nachvollziehbare Arztrechnungen geärgert und werde mich deshalb im Erstgespräch bemühen, Ihnen größtmögliche Transparenz über die zu erwartenden Kosten zu bieten.
Zuletzt aktualisiert am 06.10.2024
Zuletzt aktualisiert am 06.10.2024