Wer bezahlt mein Coaching?
Grundsätzlich Sie selbst. Manche Firmen und Hochschulen bieten Programme an, in deren Rahmen sie ein bestimmtes Kontingent an Coaching-Sitzungen von externen Coaches übernehmen oder bezuschussen. Informieren Sie sich bei Ihrer Personalabteilung.
Was kostet Coaching?
Auf der einen Seite finde ich es naheliegend, an dem wesentlichen wirtschaftlichen Mehrwert beteiligt zu werden, der durch ein Coaching ermöglicht werden kann. Auf der anderen Seite ist mir wichtig, auch Menschen zu unterstützen, die sich noch in Studium oder Ausbildung befinden oder ihrer Berufung in einem weniger gut bezahlten Umfeld nachgehen.
Deshalb arbeite ich nicht mit einem festen Stundensatz. Als grobe Orientierung für 60 Minuten können jedoch EUR 150 als
Untergrenze, ab EUR 200 für eher gutverdienende Selbstzahler und ab EUR 250 für Firmenkunden dienen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf und lassen Sie uns eine passende Vereinbarung für Ihr Anliegen finden.
Für Vor-Ort-Termine außerhalb des MVG-Innenraums berechne ich EUR 15 Anfahrtskosten pro angefangener Viertelstunde Reisezeit. Weitere Regelungen zu Reisekosten und Spesen werden im Rahmen der Auftragsklärung vereinbart.
Coaching ist keine Heilbehandlung und folglich auch nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit; auf den Rechnungsbetrag werden also 19 % aufgeschlagen. Dafür können Sie die Ausgaben dafür in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer absetzen, wenn das Coaching der eigenen beruflichen Entwicklung dient; Ihre Steuerberatung gibt hierzu Auskunft.
Zuletzt aktualisiert am 08.12.2024